Arbeitsunfälle und Haftung: Wer ist wofür verantwortlich?
Gesetzliche Vorgaben für Unternehmer
Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheitsschutz seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu sorgen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Konkret bedeutet dies, dass Unternehmer folgende Maßnahmen ergreifen müssen:
- Gefährdungsbeurteilungen durchführen
- Schutzmaßnahmen treffen
- Unterweisungen durchführen
- Arbeitsmittel bereitstellen und instand halten
- Erste-Hilfe-Maßnahmen gewährleisten
Haftung bei Arbeitsunfällen
Haftung des Unternehmers
Verstößt ein Unternehmer gegen seine Pflichten aus dem ArbSchG und kommt es zu einem Arbeitsunfall, haftet er gegenüber dem verletzten Mitarbeiter nach § 823 Abs. 1 BGB auf Schadensersatz. Diese Haftung umfasst:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Verdienstausfall
- Schmerzensgeld
Haftung der Mitarbeiter
Auch Mitarbeiter können für Arbeitsunfälle haftbar gemacht werden, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen Arbeitsschutzvorschriften verstoßen haben. Die Haftung des Mitarbeiters kann sich auf folgende Punkte erstrecken:
- Regressansprüche des Arbeitgebers
- Strafe durch die Aufsichtsbehörde
- Schadensersatzansprüche von Kollegen oder Dritten
Haftung der Berufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die für die gesetzliche Unfallversicherung von Arbeitnehmern zuständig sind. Sie übernehmen die Kosten für medizinische Behandlung, Rehabilitation und Entschädigungen bei Arbeitsunfällen. Die Haftung der Berufsgenossenschaften ist im Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) geregelt.
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